Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hörte Sachverständige zur Zweiten Verordnung zur Änderung der Biomasseverordnung (Drucksache 21/6810), mit der die EU-Richtlinie RED III umgesetzt werden soll.
Der NABU begrüßte die Stärkung des Kaskadenprinzips, kritisierte aber die fortgesetzte EEG-Förderung der Holzverbrennung; der Verband der Säge- und Holzindustrie sieht keine 1:1-Umsetzung von RED III und befürchtet den Ausschluss bestimmter Hölzer aus der Energieförderung; die AGDW verwies auf Energieholz als Absatzweg.
Der BDEW begrüßte Übergangsregelungen für Bestandsanlagen und gab an, dass 23 % der Energie im Wärmemarkt erneuerbar sind, davon 80 % aus Biomasse. Ein Abstimmungstermin wurde nicht genannt.
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Zitiervorschlag: databiomass.com, „Anhörung im Bundestag: Kritik an der Biomasseverordnung zur Umsetzung von RED III“, 13. Oktober 2026, nach Deutscher Bundestag.