Offene Gärrestlager können erhebliche Mengen Methan freisetzen. Nach TA Luft müssen genehmigungsbedürftige Biogasanlagen spätestens zum 1. Dezember 2026 die Ammoniak- und Geruchsemissionen nicht gasdichter Lager um mindestens 85 % mindern; eine gasdichte Abdeckung ist dafür nicht vorgeschrieben.
Nach einer Berechnung des Forschungsprojekts Nährwert kostet die gasdichte Abdeckung rund 40.000 € mehr als eine einfache Abdeckung; bei einer 500-kW-Modellanlage ergäbe das zurückgewonnene Methan mehr als 100.000 kWh Strom pro Jahr, mit einer Amortisation von etwa 15 Monaten bei Förderung.
Das BMLEH fördert bis zu 40 % der förderfähigen Kosten, höchstens 300.000 € pro Unternehmen und Vorhaben, sofern die Abdeckung nicht bereits vorgeschrieben ist.
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Zitiervorschlag: databiomass.com, „Gasdichte Gärproduktlager: Frist 1. Dezember 2026 und Förderung bis 40 %“, 13. Oktober 2026, nach FNR — Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe.