Flandern: Ab 2027 keine Grünstrom- und KWK-Zertifikate bei negativen Preisen

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Ab dem 1. Januar 2027 werden in Zeiträumen von mindestens einer Viertelstunde mit negativen Strompreisen keine Grünstrom- oder KWK-Zertifikate mehr vergeben – bisher galt eine Schwelle von sechs aufeinanderfolgenden Stunden.

Die flämische Regierung hat am 11. September 2026 die Änderung des Energiebesluit endgültig gebilligt, mit der die Vergabe von Grünstrom- und KWK-Zertifikaten an die EU-Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen angepasst wird.

Ab dem 1. Januar 2027 gibt es in Zeiträumen von mindestens einer Viertelstunde mit negativen Strompreisen keine Zertifikate mehr, statt wie bisher erst ab sechs aufeinanderfolgenden Stunden. Die Regel gilt für alle Anlagen unabhängig vom Inbetriebnahmedatum.

Kleine Anlagen bleiben ausgenommen: unter 400 kW Brutto-Nennleistung bzw. unter 200 kW bei Inbetriebnahme ab dem 1. Januar 2026. Betroffen sind alle zertifikatgeförderten Anlagen, auch Biomasse- und Biogas-KWK.

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Zitiervorschlag: databiomass.com, „Flandern: Ab 2027 keine Grünstrom- und KWK-Zertifikate bei negativen Preisen“, 13. Oktober 2026, nach Gouvernement flamand (vlaanderen.be).

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